KI-Empfangsassistenz in der Praxis (PAIRA-Avatar)
Datenschutzhinweis zum KI-gestützten Empfangskiosk in den Praxisräumen.
1) Beschreibung
In den Praxisräumen kann ein KI-gestützter Empfangskiosk (intern: PAIRA-Avatar) eingesetzt werden. Auf einem Bildschirm im Empfangsbereich wird ein digitaler Avatar dargestellt, der Sie begrüßt, Anliegen aufnimmt und an das Praxisteam weiterleitet. Die Eingabe erfolgt per Sprache oder über ein Tablet bzw. Kontrollpanel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
2) Verarbeitete Daten
- Audio-Stream während der Interaktion zur Echtzeit-Verarbeitung; es erfolgt keine dauerhafte Audioaufzeichnung.
- Sprachliches Anliegen oder Texteingaben am Tablet bzw. Kontrollpanel.
- Rohtranskript der Interaktion, soweit technisch zur Bearbeitung und Nachvollziehbarkeit erforderlich.
- Bei identifizierten Bestandspatientinnen und Bestandspatienten: Name, Geburtsdatum und Patientennummer aus der lokalen Tomedo-Praxisverwaltung, nur soweit erforderlich.
- Tool- und Weiterleitungsereignisse, z.B. Übergabe an Mitarbeitende oder Erstellung einer Aufgabe.
3) Zwecke und Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung dient der Organisation des Praxisempfangs, der Aufnahme Ihres Anliegens und der Anbahnung oder Erfüllung des Behandlungsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Soweit Gesundheitsdaten verarbeitet werden, stützt sich die Verarbeitung auf Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO (Gesundheitsversorgung). PAIRA führt keine medizinische Diagnose, keine Gesundheitstriage und keine Behandlungsentscheidung durch; behandlungsbezogene Entscheidungen treffen ausschließlich approbierte Behandlerinnen und Behandler.
4) Auftrags- und Sub-Auftragsverarbeiter
- BodoTech UG (haftungsbeschränkt), Dortmund: Software-Betrieb und Wartung im Auftrag der Praxis (AVV nach Art. 28 DSGVO).
- Google Cloud (Google Ireland Ltd.): Vertex AI Gemini Live für Sprachverarbeitung in der Region europe-west1 (Belgien), mit Zero-Data-Retention-Konfiguration und ohne Nutzung der Audio- oder Transkriptdaten zur Modellverbesserung.
5) Speicherdauer
- Audio-Stream: Echtzeit-Verarbeitung ohne persistente Audioaufzeichnung.
- Rohtranskript: höchstens 24 Stunden.
- Lokale Gemma-Zusammenfassung: Ein lokales Gemma-LLM kann, soweit medizinisch oder organisatorisch erforderlich, eine zweckgebundene Zusammenfassung als Notiz in Tomedo bzw. in der Patientenakte speichern. Diese Notiz ist keine Rohtranskript-Aufbewahrung und folgt den Regeln der Behandlungsdokumentation bzw. Patientenakte.
- Tool- und Audit-Metadaten ohne Gesprächsinhalt werden zweckbezogen gemäß Audit- und Dokumentationspflichten gespeichert.
6) Betroffenenrechte
Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten uns gegenüber die nachstehenden Betroffenenrechte, wobei für die jeweiligen Ausübungsvoraussetzungen auf die angeführte Rechtsgrundlage verwiesen wird:
- Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO;
- Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO;
- Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO;
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO;
- Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO;
- Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO;
- Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO;
- Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO.
Eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO liegt vor und kann bei der Praxisleitung eingesehen werden.